Entsendung in der GroSSregion : ein Hindernislauf?

//Entsendung in der GroSSregion : ein Hindernislauf?
//Entsendung in der GroSSregion : ein Hindernislauf?

Der IRH organisierte zusammen mit der Vertretung der Europäischen Kommission in Luxemburg und der Taskforce Grenzgänger 2.0 eine interregionale Konferenz über die grenzüberschreitende Entsendung mit dem Ziel die Verschiedenheiten der nationalen Systeme hervorzuheben und um den Betrieben eine Plattform zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu geben.

Die Veranstaltung, an der sich mehr als hundert Unternehmer beteiligten, ergab eine Reihe an Schlussfolgerungen: eine zu hohe bürokratische Last riskiert den „kleinen Grenzverkehr“ zu verringern. Eine detaillierte Präsentation der Entsendesysteme in Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Belgien wurde von der Taskforce Grenzgänger 2.0 vorgestellt, während die Europäische Kommission den europäischen Rahmen sowie die verschiedenen Aspekte, der kürzlich angenommenen Entsenderichtlinie 2018/957/UE, vortrug. Während einer Diskussionsrunde, an der sich Betriebe und Vertreter der Groβregion beteiligten, konnten die konkreten Probleme erörtert werden.

Auch wenn sich die Dienstleitungsverrichtung in vereinzelten Fällen durch schnelle und kurzfristige Entscheidungen kennzeichnet, vertritt das Handwerk die Meinung, dass Ausnahmebestimmungen bzw. Befreiungen von den Prozeduren für Dienstleister, welche ihre Dienstleistungen auf dem Territorium der Nachbarregion anbieten, nicht mit dem Ziel Lohn- und Sozialdumping zu vermeiden, zu vereinbaren sind, was ein gewichtiges Ziel im Bau- und Ausbaubereich darstellt. Jeder grenzüberschreitende Einsatz und jede Entsendung sollte demnach von den verantwortlichen Stellen registriert werden.
Jedoch, im Falle von schnellen und kurzfristigen Einsätzen (für ein begrenzte Anzahl an Aktivitäten, wie zum Beispiel dem Regeln einer Heizungsanlage), könnte eine „Notifizierung“ nach der Dienstleistungserbringung an die regionale Arbeitsinspektion vorgesehen werden, dies mit dem Ziel, jeden Einsatz zu registrieren, da dieser der nationalen Mehrwertsteuer unterliegt (in sehr isolierten Fällen sollten die verantwortlichen Stellen den Mehrwert einer „Ausnahmebestimmung“ bzw. einer Befreiung prüfen und mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden absprechen).

Generell berichten die Handwerksbetriebe von Hemmnissen in der Praxis. Demnach appelliert man an die verantwortlichen Verwaltungen, die derzeitigen praktischen Probleme zu lösen: die schwerwiegenden administrativen Belastungen der Betreibe bei der zwingenden Benutzung des SIPSI Portals (Frankreich) (z.B. spezifische getrennte Prozedur für die Entsendeerklärung und die Bestellung eines Repräsentanten); die hohe finanzielle Hürde (10,80 € pro Arbeiter pro Entsendung) sowie die praktischen Probleme bei der Beantragung eine BTP-Karte, welche im Bau- und Ausbau vorgeschrieben ist (Frankreich); der unangebrachte Formalismus der Treuprämien (Belgien) (da eine Erklärung über die entsandten Arbeiter verlangt wird, obwohl eine Befreiung des Betriebes vorliegt); die schwere finanzielle und verwaltungstechnische Belastung des Urlaubsvergütungssystems SOKA-BAU (Deutschland) (Beiträge von 14,50% auf den Bruttolöhnen und finanzielles „Clearing“ » der Sozialversicherungsbeträge durch den Betrieb).

Photo : Yuriko Backes, Leiterin der Vertretung der Europäischen Kommission in Luxembourg

Programm Konferenz : Entsendung in der Groβregion : ein Hindernislauf?

2019-01-29T13:16:47+00:00