Ab 25. Mai 2018 wird es ernst: Die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die aktualisierte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) treten in Kraft. Von den neuen Anforderungen sind alle Unternehmen betroffen. Folgende Fragen sollten sich die Unternehmen stellen: Welche Maßnahmen müssen bis Mai 2018 im Unternehmen umgesetzt sein? Wie wird die Umsetzung im Betrieb geprüft und welche Sanktionen drohen? Wird tatsächlich ein Datenschutzbeauftragten benötigt? Welche Vorteile ergeben sich durch die klaren Regelungen für die Unternehmen?
(Veranstaltungsort: Kreissparkasse Vulkaneifel, Leopoldstraße 13, D-54550 Daun)