Im April 2016 ist das neue Vergaberecht in Kraft getreten. Damit hat die größte Reform des Vergaberechts seit den letzten 10 Jahren ihren Abschluss gefunden. Schon heute und erst recht in den kommenden Jahren werden Ausschreibungen und Vergabeverfahren vollständig elektronisch mit modernen Softwarelösungen abgewickelt. Die elektronische Vergabe (eVergabe) wird bei Vergabeverfahren in Zukunft das Bild bestimmen. Die Teilnahme an einer Ausschreibung ist schon heute nur noch elektronisch möglich. Einige Auftraggeber lassen bereits jetzt nur noch elektronische Angebote zu. Ab 18. Oktober 2018 ist nur noch die elektronische Angebotsabgabe erlaubt.
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