Beratung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung in der Großregion
Die für „Auslandsmärke“ zuständigen Experten des IRH, welche sich im Rahmen des Netzwerkes GREX zusammengeschlossen haben, beraten Handwerksbetriebe der Großregion gerne zu den Märkten der Großregion. Wenn ein Betrieb in Belgien, Frankreich, Deutschland oder Luxemburg tätig ist oder es werden will, steht das Netzwerk des IRH mit Rat und Tat zur Seite.
Das Generalsekretariat des IRH kooperiert mit der Abteilung „Affaires européennes et Grande Région“ der Chambre des Métiers Luxembourg, deren Experten in ständigen Kontakt mit Behörden in der ganzen Großregion sind und somit Handwerksbetriebe bei nötigen administrativen Angelegenheiten unterstützen können, sodass die Betriebe sich weitestgehend auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können.
Auf Anfrage kann die Abteilung „Affaires européennes et Grande Région“ der Chambre des Métiers Luxembourg gewisse Formalitäten bei den zuständigen ausländischen Behörden in der Großregion im Namen des Unternehmens erledigen. Diese Formalitäten können von Land zu Land unterschiedlich sein. So kann es sich zum Beispiel sowohl um die Eintragung in ein ausländisches Unternehmensregister oder auch um die Beantragung einer Mehrwertsteuernummer im Empfangsland handeln.