Definition – Handwerk

//Definition – Handwerk
Definition – Handwerk 2018-03-29T14:28:05+00:00

LUXEMBOURG

BELGIQUE • WALLONIE

Gesetzliche Anerkennung über die « Commission Artisans du SPF Economie » (Gestz vom 19. März 2014) im Falle einer Einschreibung der Aktivität in der « Banque-Carrefour des Entreprises » als Handels-, Handwerks- oder Nicht-Kommerzielles Unternehmen (unter privatem Recht) im Rahmen einer oder mehrere Aktivitäten : wenn der Betrieb weniger als 20 Beschäftige umfasst ; wenn es sich um Produktions-, Umwandlungs-, Reparatur- oder Restaurierungsaktivitäten oder aber um Dienstleistungsverrichtung handelt.

Bei Erteilung der Anerkennung berücksichtigt die « Commission Artisans » die hauptsächlich manuellen Aspekte sowie den authentischen Charakter der Aktivität, die Bedeutung der manuellen Arbeit und des Know-hows im Bereich Qualität, Tradition, Kreativität oder Innovation.

FRANCE • GRAND EST

ALLEMAGNE • RHENANIE-PALATINAT / SARRE

Handwerksordnung