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Für alle Baupraktiker ist es wichtig, das privaten Bauvertragsrechts zu kennen: Täglich müssen rechtliche Fragen vor Ort gelöst werden. Der Bundestag hat die Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts in seiner Sitzung vom 10. März 2017 verabschiedet. Die Reform berücksichtigt Forderungen des Handwerks und verbessert die Rechtslage für Handwerksbetriebe insbesondere hinsichtlich des Gewährleistungsrechts. Das Gesetz wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten.