Das Handwerk umfasst berufliche Tätigkeiten, die auf manuellem und technischem Fachwissen basieren und auf Produktion, Verarbeitung, Reparatur oder Dienstleistungen ausgerichtet sind. Dieser Wirtschaftssektor legt Wert auf handwerkliches Können und Qualität und verbindet Tradition und Innovation, um den Bedürfnissen der Kunden gerecht zu werden.
Handwerksberufe lassen sich im Allgemeinen in vier große Kategorien einteilen:
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- Lebensmittel: z. B. Bäcker, Konditor
- Produktion: z. B. Tischler, Schmied
- Dienstleistungen: z. B. Friseur, Fotograf
- Baugewerbe *: z. B. Maurer, Elektriker
* In Belgien wird das Baugewerbe nicht als Teil des Handwerks angesehen.
Es gibt große Unterschiede in der Definition und Anerkennung des Handwerks je nach Land. Die Definitionen und Besonderheiten der einzelnen Länder sind unten aufgeführt.
Luxembourg
126 Aktivitäten
per großherzoglichem Erlass
Belgique - Wallonie
Gesetzliche Anerkennung über die « Commission Artisans du SPF Economie » (Gestz vom 19. März 2014) im Falle einer Einschreibung der Aktivität in der « Banque-Carrefour des Entreprises » als Handels-, Handwerks- oder Nicht-Kommerzielles Unternehmen (unter privatem Recht) im Rahmen einer oder mehrere Aktivitäten : wenn der Betrieb weniger als 20 Beschäftige umfasst ; wenn es sich um Produktions-, Umwandlungs-, Reparatur- oder Restaurierungsaktivitäten oder aber um Dienstleistungsverrichtung handelt.
Bei Erteilung der Anerkennung berücksichtigt die « Commission Artisans » die hauptsächlich manuellen Aspekte sowie den authentischen Charakter der Aktivität, die Bedeutung der manuellen Arbeit und des Know-hows im Bereich Qualität, Tradition, Kreativität oder Innovation.
France - Grand Est
250 Gewerke und 510 Aktivitäten, in der NAFA Liste aufgeführt
(Nomenclature des Activités Française de l’Artisanat)
Ein Handwerksbetrieb beschäftigt weniger als 10 Personen
– unterbestimmten Bedingungen, weiterhin Eintragung in der Handwerksrolle (Eintragsrecht) – kein Grössenkriterium in der Moselle und in Alsace
Allemagne • Rhénanie-Palatinat / Sarre
Handwerksordnung
53 zulassungspflichtige Handwerke (Zugang zum Beruf mit Meisterprüfung)