Appell an den Gipfel der Großregion – Notwendigkeit von Erleichterungsmaßnahmen im Bereich der Entsendeverfahren von Arbeitnehmern in der Großregion

//Appell an den Gipfel der Großregion – Notwendigkeit von Erleichterungsmaßnahmen im Bereich der Entsendeverfahren von Arbeitnehmern in der Großregion
//Appell an den Gipfel der Großregion – Notwendigkeit von Erleichterungsmaßnahmen im Bereich der Entsendeverfahren von Arbeitnehmern in der Großregion

Grenzüberschreitende Entsendung: ein Hindernislauf!

Die Probleme im Zusammenhang mit der Entsendung von Arbeitnehmern ins Aus-land, vor allem auf Baustellen in Nachbarregionen, ist ein Thema, das in allen Diskussionen über Hindernisse, die sich negativ auf die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen auswirken, im Mittelpunkt steht.

Das Entsendeverfahren des Ziellandes der Dienstleistungen wird von den Unterneh-mern als eines der größten „Hindernisse“ bei der Dienstleistungserbringung genannt. So können eine unverhältnismäßige Komplizierung der Verfahren und bestimmte Un-gleichheiten oder gar Diskriminierungen ein nicht zu vernachlässigendes Hindernis für die kontinuierliche Entwicklung interregionaler Geschäfte darstellen. Für ein Un-ternehmen, das einen wesentlichen Teil seiner Dienstleistungen im Ausland erbringt, wirkt sich jedoch jede „Behinderung“ im Bereich der Entsendung von Arbeitnehmern negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auf dem Grenzmarkt aus, der häufig stark von den in der betreffenden Region ansässigen einheimischen Wirt-schaftsakteuren umkämpft ist.

Notwendigkeit einer konstruktiven Initiative seitens des Gipfels der Großregion

In Anbetracht der Tatsache, dass eine Reihe von Problemen beim Zugang zu den Grenzmärkten über Entsendeverfahren festgestellt werden, ist es wichtig, dass diese vom Gipfel der Großregion erörtert und im Sinne einer konstruktiven Verständigung auf multilateraler Ebene zwischen den Institutionen der Großregion gelöst werden.

Auf der Grundlage der von den Unternehmen erhaltenen Erfahrungsberichte soll mit dem vorliegenden “Aufruf” des IRH auf die administrativen und finanziellen Schwierigkeiten hingewiesen werden, auf die die Unternehmen für jede Teilregion der Großregion, in die Entsendungen erfolgen – d.h. Frankreich, Deutschland, Bel-gien und Luxemburg – stoßen.

Der IRH fordert daher den Gipfel der Großregion auf, konkrete Verbesserungsmög-lichkeiten in Bezug auf die aufgetretenen Hemmnisse vorzuschlagen. So könnten die jeweiligen (regionalen und/oder nationalen) Instanzen und Entscheidungsträ-ger unter dem Vorsitz der Großregion Verbesserungsansätze analysieren, um kon-krete Lösungen in die Wege zu leiten.

IRH Stellungnahme

2023-10-13T08:15:22+00:00